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19.04.2412:33:09

Einbruchschutz-Lexikon

(Bezugsquelle)

V wie...
Vandalismus

Der Begriff „Vandalismus” bezeichnet im weitesten Sinn die bewusste, illegale oder normenverletzende Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Um den Tatbestand zu erfüllen muss ein bewusster Vorsatz oder zumindest ein grob fahrlässiges, bewusstes Inkaufnehmen eines Schadens vorliegen.

Zerstörte Schaufenster, zerstochene Autoreifen, abgebrochene Pkw- Außenspiegel und -Antennen, herausgerissene Telefonkabel, abgebrannte Heustadel und Hütten oder mutwillig verschmierte oder besprühte Wandflächen „Graffiti”: Die Bandbreite vandalistischer Verwüstung ist groß.

Siehe auch:

  1. Einbruchdiebstahl
Verglasung/ einbruchhemmend

In den meisten Fällen unterscheiden sich einbruchhemmende Verglasungen optisch nicht von „normalen” Glasscheiben. Sie bestehen aus einer Kombination von Glas und durchsichtigen Kunststoffen. Nach der DIN werden die Verglasungen mit aufsteigenden Nummer und dem Buchstaben P und einem zusätzlichem Kennbuchstaben bezeichnet.

Der Kennbuchstabe A steht für durchwurfhemmende Verglasung und der Kennbuchstabe B für eine durchbruchhemmende Verglasung. Aber: Einbrecher dringen zumeist nicht über das Einschlagen der Fenster in Haus oder Wohnung ein, sondern hebeln die Fenster mit einem einfachen Schraubendreher auf.

Lautes Einschlagen, Bohren, aufwändiges Gerät etc. scheuen die meisten, da es zu auffällig ist. Um Fester vor dieser häufigsten Einbruchsart zu schützen, ist die Nachrüstung von Fenstern mit Zusatzsicherungen/Pilzkopfzapfen zu empfehlen.

Siehe auch:

  1. Mechanische Sicherheitstechnik
  2. Pilzkopfzapfen
  3. Sicherungskonzept
Versicherung

Schäden durch Einbruchdiebstahl in Privatwohnungen oder Privathäusern werden von der Hausratversicherung abgedeckt.

Siehe auch:

  1. Hausratversicherung
  2. Versicherungstipps
Versicherungstipps

Nach einem Einbruchdiebstahl muss der Schaden so schnell wie möglich der Versicherung und der Polizei angezeigt werden - mit einer möglichst vollständigen Aufstellung der gestohlenen Gegenstände. Jeder Privathaushalt sollte daher Listen seiner Wertsachen führen, die an einem sicheren Ort außerhalb der eigenen vier Wände deponiert werden.

In der Regel prüfen Versicherungen genau, ob der Geschädigte, die Vorschriften des Versicherungsschutzes eingehalten hat.

So muss die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl nicht zahlen, wenn zum Beispiel ein Zweitschlüssel zu Wohnung oder Haus so versteckt ist, dass ein Einbrecher diesen allzu leicht finden kann. Das gleiche gilt für angekippte Fenster.

Stehen während eines Urlaubs die Fenster der Wohnung oder des Hauses auf kipp, gilt dies versicherungstechnisch als offenes Fenster. Im Falle eines Einbruchs muss die Hausratversicherung den Schaden nicht begleichen, da ein grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Unter gewissen Umständen kann die Versicherung auch einen Extrabeitrag einfordern, so zum Beispiel bei längerer Abwesenheit über zwei Monate. Dies gilt als gefahrerhöhend und ist deshalb der Versicherung mitzuteilen. Je nachdem, wie lange es dauert und was versichert ist, wird evtl. ein geringer Extrabeitrag berechnet. Oder man schließt in dieser Zeit bestimmte Sachen vom Versicherungsschutz aus.

Siehe auch:

  1. Hausratversicherung
  2. Liste der Wertgegenstände
  3. Versicherung
Versuchsquote

Die Versuchsquote spiegelt den Anteil der erfolglosen Einbrüche bzw. gescheiterten Einbruchsversuche an allen polizeilich gemeldeten Einbrüchen wieder. Viele Einbrüche können durch Sicherheitstechnik verhindert werden:

Im Jahr 2007 scheiterten rund 40 Prozent der Einbrüche an geeigneter Sicherheitstechnik.

Die Statistik zeigt auch:

Schafft es ein Einbrecher nicht innerhalb von wenigen Minuten in das Gebäude einzudringen, gibt er in der Regel sein Vorhaben auf. Die meisten normalen Schlösser lassen sich jedoch oft ohne große Übung innerhalb weniger Sekunden öffnen.

Bei der Sicherheitstechnik von PRO-TEC.T scheitert hingegen so mancher Dieb.

Siehe auch:

  1. Aufklärungsquote
  2. Polizeiliche Kriminalstatistik
Videosprechanlage

Die Videosprechanlage ermöglicht es, ähnlich wie die Gegensprechanlage, mit einem Besucher zu kommunizieren, bevor man die Tür öffnet. Eine Videosprechanlage ist mit einer Kamera und einem Monitor ausgestattet und bietet - zusammen mit Türspion und Sperrbügel - den besten Anwesenheitsschutz.

Über die Videosprechanlage kann man den Besucher sehen und gleichzeitig mit ihm sprechen.

Siehe auch:

  1. Gegensprechanlage
  2. Sperrbügel
  3. Türspion
VSÖ - Prüfzeichen

Qualitativ hochwertige Produkte und Systeme sowie qualifizierte Unternehmen erhalten auf Antrag beim Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs das VSÖ-Prüfzeichen. Dabei handelt es sich um das Prüfsiegel der VSÖ-Schadenverhütung in 1090 Wien, die unabhängige und akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle für Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz.

Nur wenn Produkte, Fachleute und Firmen alle Tests bestehen, wird das begehrte VSÖ-Prüfzeichen vergeben. Dieses VSÖ-Gütesiegel bescheinigt ausgezeichnete Qualität und gibt Sicherheit bei der Auswahl der Produkte und Dienstleistungen aus den Bereichen Einbruchdiebstahl- und Brandschutz.

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